In eine Psychotherapie kommt man „nicht einfach so“, sondern oft auf Empfehlung eines Hausarztes, Neurologen oder Psychiaters, der Einschränkungen wahrnimmt, die einer psychotherapeutischen Begleitung bedürfen.
Gelegentlich sind es aber auch die Betroffenen selber, die Veränderungen an sich feststellen, und sich hilfesuchend an Psychologen wenden.
Haben Sie es erst einmal geschafft, einen ersten Termin bei einem psychologischen Psychotherapeuten zu bekommen, dann folgen in der Regel noch vier weitere – diese fünf Termine nennen sich „probatorische Sitzungen“, in deren Verlauf sowohl der Patient als auch der Therapeut sich darüber klar werden, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und ob eine gemeinsame Arbeit möglich ist (im Sinne von „die Chemie muss stimmen“). Werden beide Punkte bejaht, kommt sowohl auf den Patienten als auch auf den Therapeuten ein wenig Arbeit zu: der Patient hat die Aufgabe, bei seinem Hausarzt bzw. Psychiater einer „Konsiliarbericht“ einzufordern (Vordrucke erhalten Sie von uns!); dieser ist Teil der Antragsstellung und wird gebraucht, damit auch aus medizinischer Sicht grünes Licht für eine Therapie gegeben wird. Der Therapeut wiederum widmet sich der Antragsstellung; er verfasst einen Bericht an den Gutachter der Krankenkasse, in dem er die Behandlungsbedürftigkeit des Patienten darlegt.